Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts
Siebzehnter Band: Baden-Württemberg IV: Südwestdeutsche Reichsstädte. 2. Teilband: Reutlingen, Ulm, Esslingen, Giengen, Biberach, Ravensburg, Wimpfen, Leutkirch, Bopfingen, Aalen
Erschienen am
25.01.2009, 1. Auflage 2009
Beschreibung
Mit Einführung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt mussten die Landesherren und Magistrate ihren Gemeinwesen in zahlreichen Belangen des weitgefassten kirchlichen Lebens neue Ordnungen geben, nicht zuletzt weil sie die päpstliche Obödienz und die bischöfliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannten. Durch die enge Verzahnung von Religion und Politik im 16. Jahrhundert hatten die daraufhin entstanden Kirchenordnungen nicht nur Bedeutung für kirchliche Belange, sondern auch weitreichenden Einfluss auf das weltliche Rechtsleben. Integrale Bestandteile von Kirchenordnungen sind gottesdienstliche Regelungen, Liturgien, agendarische Bestimmungen und Gebetsformulare, Anstellungsvoraussetzungen und -modi der Geistlichen, Kirchendisziplin und Bannregelungen. Zugehörig zu den Kirchenordnungen im engeren Sinne sind weitere kirchen- und lebensordnende Texte, insbesondere Visitationsinstruktionen, Ehe- und Armenordnungen. Der vorliegende Band komplettiert zum einen die Edition von Ordnungen aus südwestdeutschen Reichsstädten und beschließt zum anderen die Bände für das heutige Bundesland Baden-Württemberg. Die Kirchenordnungen der Reichsstädte gaben der Reformation im deutschen Südwesten weitreichende Impulse. Nicht zuletzt die von Martin Bucer entworfene Ulmer Kirchenordnung von 1531 hatte über ihren Geltungsbereich in Ulm hinaus weiten Einfluss auf das Kirchenordnungswesen anderer Reichsstädte.
Autorenportrait
Geboren 1969; Studium der Mittleren und Neueren Geschichte, der Kunstgeschichte und Volkskunde (Europäische Kulturanthropologie) in Göttingen; 2001 Promotion; seit 2002 Mitarbeiterin der Heidelberger Akademie der Wissenschaften in der Arbeitsstelle "Die evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts".